Ole Jensen
Anwalt - Fachanwalt

Ole Jensen - Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kiel

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung zum Fachbereich Verkehrsrecht. Bitte besuchen Sie auch meine vollständige Internetseite, für weitere Informationen zu den Schwerpunkten Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht und Wohneigentumsrecht, Arbeitsrecht, Marken- und Urheberrecht, Internetrecht:


Ole Jensen

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Kontakt

Lornsenstraße 30
D-24105 Kiel

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Ihr Rechtsbeistand bei Ordnungswidrigkeiten, Schadensregulierungen und Rechtsfragen zum Verkehrsrecht

Aufgrund der heutigen Dichte des Straßenverkehrs ist es notwendig, das Verkehrsrecht durch zahlreiche rechtliche Normen zu regeln. Insbesondere bei Auseinandersetzungen, die mit Verkehrsunfällen und daraus resultierenden Regelverstößen, Sach- und Personenschäden enden, sind straßenverkehrsrechtliche Vorschriften nötig.

Leider kann es trotz aller Bestimmungen im Verkehrsrecht nicht verhindert werden, dass es zu Schäden und Verstößen kommt und ein verkehrsrechtliches Verfahren folgt. Dies kann bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, zu denen u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtfahrten, Abstandsunterschreitungen, Überladungen, Ruhe- und Lenkzeitverstöße zählen, wird dies meist mit einer Geldbuße belegt, kann aber auch mit Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt oder auch mit Führerscheinentzug geahndet werden.

Wiegt ein Verkehrsverstoß schwerer und geht über eine Ordnungswidrigkeit hinaus, ist eine Geldbuße oft nicht mehr ausreichend und es kommt möglicherweise zu einem Ermittlungsverfahren. Zu diesen Verkehrsstraftaten gehören beispielsweise Fahrerflucht, Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Die auferlegten folgenden Sanktionen reichen von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsentzug.

Kommt es zu einem Verkehrsverstoß, wird zunächst die Schwere des Vergehens ermittelt. Der nachfolgende finanzielle bzw. zeitliche Aufwand darf dabei nicht unterschätzt werden. Auch in Bezug auf die Schadensabwicklung ist es nicht immer selbstverständlich, ein einvernehmliches Ergebnis gerichtlich oder außergerichtlich zu erzielen, da u.a. die Schuldfrage selten eindeutig zu klären ist.

Die Durchsetzung von Ansprüchen in Form von Schmerzensgeld oder sonstigen Folgekosten, die Verteidigung gegen behördliche Vorwürfe, kann sich ohne Rechtsbeistand als schwierig gestalten.

Um Verluste zu vermeiden, ist es ratsam, sich an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt zur Vertretung Ihrer Interesen zu wenden. Es besteht häufig die Möglichkeit, eine Strafe zu mindern, Klagen abzuwenden oder Bußgelder zu senken.

Bei allen Fragen, die zur Lösung eines Sachverhalts beitragen und bei Auseinandersetzungen helfen, biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung an. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit mir auf.

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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kiel

Nach meinem Eintrit in die Kanzlei Bruck, von Osten und Goerke im Jahr 1994 beschäftigte ich mich hauptsächlich mit zivil- und strafrechtlichen Mandaten, wobei sich die Tätigkeitschwerpunkte auf Strafrecht und Verkehrsrecht bezogen. Daraus folgte die Fortbildung und die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und als Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein bin ich in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Tammo von Osten in Kiel, Schleswig-Holstein tätig.


Hinweis:

Damit Sie in meinem Büro in Kiel keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0431 - 78 02 77 22.

Vielen Dank!
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